Die Mieterselbstauskunft ist eine freiwillige Selbstauskunft eines Interessenten für einen künftigen Vermieter. In der Regel überlässt der Mietinteressent dem Makler oder Vermieter die Selbstauskunft bei der Besichtigung, wenn Interesse an dem Mietobjekt besteht. Oft besteht auch die Möglichkeit, die Mieterselbstauskunft später nachzureichen. Die Mieterselbstauskunft soll über die privaten Lebensumstände des Mietinteressenten informieren. Generell müssen Mieter aber keine privaten Informationen angeben, sondern nur ihre Zuverlässigkeit beweisen. Für den Vermieter soll die Mieterselbstauskunft Sicherheit geben und Problemen, wie einen Zahlungsausfall der Miete vorbeugen.

Bin ich verpflichtet, eine freiwillige Selbstauskunft zu geben?

Nein. Sie als Mietinteressent sind nicht verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen bzw. abzugeben. In der Praxis entstehen Ihnen durch eine fehlende Selbstauskunft natürlich massive Nachteile, sobald es mehrere Interessenten für das Objekt gibt. Im Zweifel wird sich ein Vermieter zumeist für den Interessenten entscheiden, der die Selbstauskunft ausgefüllt hat. Wer sich weigert, eine Mieterselbstauskunft abzugeben, erweckt den Eindruck, dass er etwas zu verbergen hat. Die Folge ist, dass Mietinteressenten fast immer eine Selbstauskunft ausfüllen und dem Vermieter somit Informationen über sich geben.

Welche Fragen muss ich beantworten? Aufklärungspflicht

In der Theorie darf der Mieterselbstauskunft nur Fragen stellen, die das Mietverhältnis betreffen könnten. Alle Daten müssen für einen festgelegten, eindeutigen und legitimen Zweck erhoben werden. Je nach Zeitpunkt (Wohnungsbesichtigung, Mieter hat Interessen bekundet und Vertragsabschluss) darf der Vermieter unterschiedliche Fragen stellen.

Vor oder während der Besichtigung darf der Vermieter allgemeine Daten erfragen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder Mailadresse) und bei sozialen Wohnungseinheiten zusätzlich Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein. Der Vermieter darf dafür den Personalausweis einsehen, jedoch keine Kopien von Ausweisdokumenten anfertigen.

Haben Sie Interesse an der Wohnung, hat der Vermieter das Recht, weitere Informationen zu erfragen. Zum Beispiel:

  • Anzahl der Bewohner (Kinder und Erwachsener)
  • Besteht ein Insolvenzverfahren?
  • Räumungstitel wegen Mietrückständen
  • Beruf und aktueller Arbeitgeber
  • Einkommen (Was steht monatlich für die Miete zur Verfügung?)
  • Haustiere (Betrifft nur große Tiere, also z.B. keine Hamster oder Kaninchen)

Vor dem eigentlichen Vertragsabschluss darf ein Vermieter noch weitere Informationen abfragen. Zulässig sind noch Nachweise zum Einkommen, also beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Einkommensteuerbescheide. Außerdem darf der Vermieter für die Mieterselbstauskunft auch eine Bonitätsauskunft verlangen.

Unzulässige Fragen für die Mieterselbstauskunft

Nicht erlaubt sind alle Fragen, die keinen Bezug mit dem Mietverhältnis haben. Diese Fragen müssen Sie als zukünftiger Mieter nicht wahrheitsgemäß beantworten. Darunter fallen unter anderem Fragen zu:

  • Vorvermieter
  • Raucht der Mieter
  • Krankheiten
  • Hobby (auch ob Musikinstrumente gespielt werden)
  • Sexuelle Orientierung
  • Heiratsabsicht, Kinderwünsche oder Schwangerschaft
  • Staatsangehörigkeit oder ethnischer Herkunft
  • Vorstrafen oder laufende Ermittlungsverfahren
  • Mitgliedschaft in Partei, Gewerkschaft oder Verein

Dem Vermieter drohen sogar Bußgeldverfahren, sollte er zu viele unzulässige Fragen stellen. Dies bezieht sich zum Beispiel auf ein großes Wohnungsbauunternehmen, was große Datenmengen erhebt und diese speichert.

Unsere Tipps für Ihre Mieterselbstauskunft

Lügen Sie bei zulässigen Fragen, kann dies zur fristlosen Kündigung bzw. zur Anfechtung des Mietvertrags führen. Bei unzulässigen Fragen drohen Ihnen keinerlei Konsequenzen, sollten Sie diese unwahr beantworten.

Unser Tipp, um Ihre Chancen bei der Wohnungssuche zu verbessern: Füllen Sie einen eigenen Vordruck aus. Diesen können Sie bei der Wohnungsbesichtigung sofort dem Vermieter oder Makler mitgeben und Sie können unzulässige Fragen von vornherein vermeiden.