Ein Umzug geht alleine schon schnell ins Geld, zusätzlich wird bei den meisten Wohnungswechseln noch eine Kaution fällig. Wie hoch die Kaution sein darf, wie lange diese vom Vermieter einbehalten werden darf und wofür sie verwendet werden darf, erfahren Sie hier.
Wie hoch darf die Kaution maximal sein?
Generell gilt: Die Kaution darf maximal drei Monatsmieten betragen (3 Nettokaltmieten). Die Mietkaution dient zur Absicherung von Forderungen, welche der Vermieter vom Mieter einfordern kann, zum Beispiel, wenn der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht hat. Laut § 551 BGB darf die Mietkaution „höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.“. Ein Beispiel: Beträgt die Warmmiete 800 Euro und die Kaltmiete 600 Euro, darf die Mietkaution maximal 1800 Euro betragen. Erscheint im Mietvertrag eine zu hohe Summe, ist der Mieter nicht verpflichtet, diese auch zu zahlen.
Hierfür gibt es eine Ausnahme: Bietet der Mieter freiwillig eine höhere Kaution an, darf der Vermieter diese annehmen.
Wenn der Mietvertrag nur einen Festbetrag für die Warmmiete enthält, ist der Vermieter verpflichtet, den Kaltmiete-Betrag auszurechnen und als Grundlage zur Berechnung der Kaltmiete zu nutzen.
Entspricht die Mietkaution der gesetzlichen Maximalhöhe und zahlt der neue Mieter diese nicht, darf der Vermieter das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Wird die Kaution nachgezahlt, kann die Kündigung unter Umständen unwirksam werden. Bei Zahlung in bar oder per Überweisung gibt es oft auch die Möglichkeit, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen.
Wofür wird die Kaution verwendet?
Die Mietkaution gibt dem Vermieter Sicherheit, für den Fall, dass der Mieter Verpflichtungen aus seinem Mietvertrag nicht erfüllt.
Mietschäden, die den Vermieter berechtigen, die Kaution einzubehalten:
- Ausstehende Mietzahlungen
- Ausstehende Betriebskosten
- Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
- Schäden an der Wohnung, die vom Mieter verursacht wurden
- Vereinbarte Schönheitsreparaturen wurden nicht durchgeführt
Gesetzlich gibt es keine Pflicht, eine Mietkaution zahlen zu müssen, jedoch ist diese Praxis in Deutschland weit verbreitet. Die genaue Höhe der Mietkaution wird im Mietvertrag festgehalten. Außerdem sollte hier auch die Art und Zahlungsweise festgehalten sein.
Was darf der Vermieter mit der Kaution machen?
Für die Verwendung der Mietkaution unterliegt der Vermieter strengen Regeln. Er ist verpflichtet, die Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. So soll der Mieter vor einem Verlust seiner Kaution geschützt werden, sollte der Vermieter zum Beispiel insolvent gehen. Weiterhin darf der Vermieter die ihm überlassene Mietkaution nicht einfach ausgeben.
Die Mietkaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses ausbezahlt, zumindest wenn der Vermieter keine Beanstandungen hat und keine Ansprüche an den Mieter geltend machen kann.
Was passiert mit der Mietkaution nach Kündigung des Mietverhältnisses?
Oft warten ehemalige Mieter sehr lange auf die Rückzahlung ihrer Mietkaution, jedoch gibt es auch hier Vorschriften. Sobald das Mietverhältnis gekündigt wurde, erhält der Mieter die Kaution inklusive der Zinsen zurück. Da der Vermieter jedoch prüfen kann, ob offene Forderungen bestehen, hat er dafür bis zu sechs, teilweise sogar bis zu 12 Monate Zeit.